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   VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97   

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VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97 (https://dejure.org/1997,13346)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.07.1997 - 12 Z 1804/97 (https://dejure.org/1997,13346)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 12 Z 1804/97 (https://dejure.org/1997,13346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 1 Nr 5 VwGO, § 83 S 2 VwGO, § 17a Abs 2 S 3 GVG, § 69 Abs 2 S 2 Nr 2 AuslG
    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht bei Zuständigkeitsstreit zwischen Gerichten - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, hier: Verweisung wegen Annahme einer asylverfahrensrechtlichen Streitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97
    Mit Rücksicht auf den Zweck der in §§ 83 VwGO, 17a Abs. 2 Satz 3 GVG vorgesehenen Bindungswirkung, den betreffenden Rechtssuchenden nicht zum Opfer eines Zuständigkeitsstreites zwischen den Gerichten zu machen, sondern den Fortgang des Verfahrens zu fördern (BVerwG, 11.09.1963 - 5 B 11.63 -, Buchholz 310 § 83 VwGO Nr. 3), tritt die bindende Wirkung einer Verweisung nämlich grundsätzlich auch dann ein, wenn diese zu Unrecht erfolgt sein sollte (BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85 -, BVerwGE 79, 113 = DVBl. 1989, 735 m.w.N.).

    Eine solche Ausnahme von der Bindungswirkung einer Verweisung kann jedoch nur in extrem gelagerten Fällen angenommen werden (BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81 -, BVerwGE 64, 354; BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1/94 -, NVwZ 1995, 372), etwa dann, wenn für den Verweisungsbeschluss jede gesetzliche Grundlage fehlt, er also auf Willkür beruht, oder wenn die unter Verstoß gegen die Zuständigkeitsbestimmungen erfolgte Verweisung zu funktionswidrigen Folgen führen würde (BVerwG, 15.03.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1.94

    Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97
    Eine solche Ausnahme von der Bindungswirkung einer Verweisung kann jedoch nur in extrem gelagerten Fällen angenommen werden (BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81 -, BVerwGE 64, 354; BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1/94 -, NVwZ 1995, 372), etwa dann, wenn für den Verweisungsbeschluss jede gesetzliche Grundlage fehlt, er also auf Willkür beruht, oder wenn die unter Verstoß gegen die Zuständigkeitsbestimmungen erfolgte Verweisung zu funktionswidrigen Folgen führen würde (BVerwG, 15.03.1988, a.a.O.).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97
    Eine solche Ausnahme von der Bindungswirkung einer Verweisung kann jedoch nur in extrem gelagerten Fällen angenommen werden (BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81 -, BVerwGE 64, 354; BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1/94 -, NVwZ 1995, 372), etwa dann, wenn für den Verweisungsbeschluss jede gesetzliche Grundlage fehlt, er also auf Willkür beruht, oder wenn die unter Verstoß gegen die Zuständigkeitsbestimmungen erfolgte Verweisung zu funktionswidrigen Folgen führen würde (BVerwG, 15.03.1988, a.a.O.).
  • BVerwG, 01.12.1992 - 7 A 4.92

    Auslegung des § 5 Abs. 1 VPG; Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach §

    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97
    Solche mögen beispielsweise auftreten, wenn mit der Verweisung zugleich eine Verkürzung des Instanzenzuges einherginge (BVerwG, 01.12.1992 - 7 A 4.92 -, NVwZ 1993, 770).
  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 13 Z 1548/95

    Entscheidung des übergeordneten Gerichts im Falle eines negativen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97
    Davon kann aber hier nicht gesprochen werden, da eine Verweisung auf horizontaler Ebene von einem Verwaltungsgericht an ein anderes Verwaltungsgericht ausgesprochen worden ist und hierdurch der Anspruch des Antragstellers auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nicht geschmälert wird (vgl. Hess. VGH, 17.08.1995 - 13 Z 1548/95 -).
  • BVerwG, 22.11.1973 - VIII ER 400.73
    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97
    Welches Gericht als das örtlich zuständige Verwaltungsgericht zu bestimmen ist, richtet sich nach den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Bindung an gerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerwG, 22.11.1973 - VIII ER 400/73 -, VRspr. Nr. 27, S. 117; BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58/5 -, Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58

    Bestimmung des zuständigen Verwaltungsgerichts durch das Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97
    Welches Gericht als das örtlich zuständige Verwaltungsgericht zu bestimmen ist, richtet sich nach den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Bindung an gerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerwG, 22.11.1973 - VIII ER 400/73 -, VRspr. Nr. 27, S. 117; BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58/5 -, Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 11.09.1963 - V B 11.63

    Verweisung bei instanzieller Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97
    Mit Rücksicht auf den Zweck der in §§ 83 VwGO, 17a Abs. 2 Satz 3 GVG vorgesehenen Bindungswirkung, den betreffenden Rechtssuchenden nicht zum Opfer eines Zuständigkeitsstreites zwischen den Gerichten zu machen, sondern den Fortgang des Verfahrens zu fördern (BVerwG, 11.09.1963 - 5 B 11.63 -, Buchholz 310 § 83 VwGO Nr. 3), tritt die bindende Wirkung einer Verweisung nämlich grundsätzlich auch dann ein, wenn diese zu Unrecht erfolgt sein sollte (BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85 -, BVerwGE 79, 113 = DVBl. 1989, 735 m.w.N.).
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